Algemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Bedingungen


VEKABO

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Vekabo Lieferbedingungen touristische Orte ▼
Diese Lieferbedingungen für Vekabo wurden am 6. Februar 2018 im Vorstand von Vekabo Nederland festgelegt und treten am 1. März 2018 in Kraft.

Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Vekabo-Mitglieder, wenn der Unternehmer in seiner Vereinbarung mit dem Urlauber ausdrücklich auf diese Vekabo-Lieferbedingungen Bezug nimmt.

Artikel 1: Definitionen
Unter diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
a. Urlaubsunterkunft: Zelt, zusammenklappbares Wohnmobil, Wohnmobil, Wohnwagen usw.;
b. Standort: jede in der Vereinbarung festgelegte Platzierungsoption für einen Ferienwohnsitz;
c. Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder der Verein, das den Ort zur Verfügung stellt;
d. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer eine Vereinbarung über den Standort abschließt;
e. Touristenort: Die Ferienresidenz befindet sich maximal 3 Monate am Ort;
f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und Unterbringung im Freizeitunternehmen, am Standort und in der Ferienunterkunft;
G. Beschwerdeprotokoll: Wenn eine Gruppe eine Beschwerde hat, die nicht in Absprache mit dem betreffenden Vekabo-Unternehmer gelöst wurde, kann die Gruppe eine Beschwerde an Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) melden. VeKaBo Nederland wird diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll bearbeiten. Dieses Beschwerdeprotokoll ist Teil der internen Bestimmungen von Vekabo Nederland.

Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung
1. Der Unternehmer stellt den vereinbarten Ort für den vereinbarten Zeitraum zu Erholungszwecken und nicht zum ständigen Aufenthalt zur Verfügung und hat das Recht, den angegebenen Personen eine Urlaubsunterkunft des vereinbarten Typs zur Verfügung zu stellen.
2. Im Falle eines Ersatzes darf der Urlauber nur eine Ferienunterkunft der gleichen Art oder des gleichen Typs und nahezu der gleichen Abmessungen und des gleichen Aussehens wie vereinbart platzieren.
3. Der Vertrag wird auf der Grundlage der Informationen, Ordner und / oder sonstigen Werbematerialien geschlossen, die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt.

Artikel 3: Solidität und Sicherheit
1. Der Urlauber stellt sicher, dass die Strom-, Gas- und Wasserinstallation in der von ihm platzierten Ferienresidenz den Bedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Gesundheit und Sicherheit der vorhandenen Strom-, Gas- und Wasseranlage zu überprüfen oder im Ferienhaus des Urlaubers überprüfen zu lassen.
2. Der Unternehmer haftet für Fehler, es sei denn, er kann höhere Gewalt geltend machen oder diese sind das Ergebnis von Fehlern in der Anlage, für die der Urlauber verantwortlich ist.
3. Dem Urlauber ist es in keiner Weise gestattet, eine LPG-Installation auf dem Gelände durchzuführen, außer einer Installation in einem vom Nationalen Straßenverkehrsdienst genehmigten Kraftfahrzeug.

Artikel 4: Wartung und Bau
1. Der Unternehmer stellt sicher, dass sich das Erholungsgebiet in einem guten Zustand befindet.
2. Der Urlauber oder Benutzer darf - mit Ausnahme der üblichen Wartung - nicht auf dem Gelände graben, Bäume fällen oder Sträucher beschneiden, Gärten pflanzen, Blumenzwiebeln pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln installieren, Zäune oder Zäune installieren. Bringen, bauen oder bauen Sie Veranden, Fliesenplattformen oder andere Einrichtungen jeglicher Art ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers in die Ferienresidenz oder machen Sie sie dort.

Artikel 5: Preis und Preisänderung
1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und anderen damit verbundenen Kosten mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus etwas anderes angekündigt wurde.
2. Wenn nach Feststellung des Preises zusätzliche Kosten seitens des Unternehmers infolge einer Änderung der Steuern, Abgaben oder sonstigen Abgaben entstehen, die auch den Urlauber betreffen, können diese dem Urlauber in Rechnung gestellt werden.

Artikel 6: Zahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlungen, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung der vereinbarten Bedingungen in Euro zu leisten.
2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nachkommt, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag unter gebührender Beachtung der Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Wenn der Unternehmer den Vertrag kündigt, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich zugestelltem Brief informieren und ihn auf die Möglichkeit hinweisen, die Stornierung durch Absenden seines Kündigungsschreibens innerhalb von 10 Tagen nach Absenden oder Absenden des Kündigungsschreibens rückgängig zu machen. Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Wenn der Urlauber die in Absatz 3 genannte Option nicht genutzt hat, hat der Unternehmer das Recht, dem Urlauber und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seiner Website zu verweigern.

Artikel 7: Stornierung
1. Wenn der Urlauber den Vertrag vor dem Beginn kündigt, schuldet er eine feste Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Stornierung in einer Preiserhöhung liegt, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss vorgenommen wird, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen. Die Entschädigung beträgt:
im Falle einer Stornierung bis drei Monate vor dem Beginn 15% des vereinbarten Preises;
im Falle einer Stornierung bis zu zwei Monate vor Beginn 50% des vereinbarten Preises;
im Falle einer Stornierung bis zu einem Monat vor dem Beginn 75% des vereinbarten Preises;
bei Stornierung innerhalb eines Monats vor Beginn 90% des vereinbarten Preises;
im Falle einer Stornierung am Tag des Beginns 100% des vereinbarten Preises;
2. Die Entschädigung wird anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn der Platz für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon von einem Dritten reserviert wird und während dieses Zeitraums keine anderen Plätze verfügbar sind. Die Verwaltungskosten betragen 5% des vereinbarten Preises bei einem Mindestbetrag von 25,00 € und einem Höchstbetrag von 50,00 €

Artikel 8: Verhaltensregeln
1.
2. 3.

Artikel 9
1. 2.
3.
Der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und mögliche Nutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Regeln für alle erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente und Registrierungspflichten. Der Unternehmer ermöglicht es dem Urlauber, die Verhaltensregeln zur Kenntnis zu nehmen.
Widersprechen die Verhaltensregeln und / oder die vom Unternehmer festgelegte Vereinbarung diesen Bedingungen und gehen zu Lasten des Urlaubers, gelten folgende Bedingungen: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden an seinem Eigentum, es sei denn, diese sind das Ergebnis eines Mangels, der ihm oder seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für den Schaden, der durch das Tun oder Verlassen oder Weglassen von sich selbst und / oder seinen Familienmitgliedern, seinen Lodges oder von ihm zugelassenen Besuchern entsteht, sofern es sich um Schäden am Urlauber oder ihnen handelt. kann zugeschrieben werden.
Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das durch eine Haftpflichtversicherung mit einem Mindestbetrag von 500.000,00 € angemessen gedeckt werden kann.

Artikel 10: Dauer und Ablauf der Vereinbarung Die Vereinbarung läuft automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist aus.

Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber
Wenn der Urlauber vorzeitig abreist, schuldet er weiterhin den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum (ohne die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser und Abwasser).

Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Zahlungsverzug
1. Wenn der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher trotz vorheriger Warnung und in einem Umfang, der den Standards der Angemessenheit und Fairness entspricht, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung, den Bedingungen, den Verhaltensregeln oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten, Der Unternehmer kann nicht aufgefordert werden, die Vereinbarung fortzusetzen. Der Unternehmer hat das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Danach muss der Urlauber die Ferienunterkunft räumen und das Firmengelände so schnell wie möglich verlassen. Die Warnung kann in sehr dringenden Fällen weggelassen werden.

2. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht verlässt, ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlaubers zu tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Entfernung der Ferienunterkunft entstehen oder damit zusammenhängen, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Alle Parkkosten sind für den Urlauber.
3. Wenn der Urlauber der Meinung ist, dass der Unternehmer
4. Der Urlauber ist grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.

Artikel 13: Evakuierung
1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Ferienunterkunft von der Baustelle entfernen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Urlauber haftet für vom Urlauber verursachte Schäden.
3. Wenn der Urlauber seine Urlaubsunterkunft nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, den Ort nach schriftlicher Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben oder damit zusammenhängen, es sei denn, der Schaden wird durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Alle Parkkosten sind für den Urlauber.

Artikel 14: Verwendung durch Dritte
Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Ort unter irgendeinem Namen an andere Personen als die in der Vereinbarung genannten Personen übergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige Inbetriebnahme erfolgt, werden im Voraus durch gesonderte Vereinbarung vereinbart.

Artikel 15: Inkassokosten
Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer oder dem Urlauber nach einer Inverzugsetzung angemessen entstehen, werden dem Urlauber oder dem Unternehmer in Rechnung gestellt. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann der gesetzliche Zinssatz für den verbleibenden Teil nach schriftlicher Summierung berechnet werden.

Artikel 18: Änderungen
Änderungen der Vekabo-Lieferbedingungen können nur vom Vorstand von Vekabo Nederland vorgenommen werden. Dies hat keinen Einfluss darauf, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, wonach Abweichungen von diesen Bedingungen zugunsten des Urlaubers vorgenommen werden.
Uden, Januar 2018 Handelskammer Vekabo Nederland Nr. 2716705

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